Lockout gilt als einstufig, wenn der Lockout-Verantwortliche alle Schritte selbst durchführt. Von einem zweistufigen Lockout spricht man, wenn der Arbeitsverantwortliche die Kennzeichnung und die Überprüfung übernimmt.
Wenn dieselbe Person sowohl die Lockout-Maßnahme als auch die Arbeiten durchführt, ist kein Lockout-Nachweis erforderlich.